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Pflegequalität

Seit der Pflegereform im Jahr 2008 ist der Medizinische Dienst der Krankenversicherung ( MDK ) damit beauftragt, alle Pflegeeinrichtungen auf ihre Qualität hin zu überprüfen. Seit dem 01. Dezember 2009 stehen die Pflegenoten öffentlich zugänglich auf mehreren Portalen der Spitzenverbänden der Krankenkassen zur Ansicht.

Pflege - TÜV nach einheitlichen Kriterien

Für die Erstellung der Pflegenoten haben sich die Verantwortlichen auf allgemeine, verbindliche Kriterien geeinigt. Jedes Kriterium wird einzeln überprüft und bewertet. Bei den Pflegeheimen hat man sich auf insgesamt 82 Kriterien festgelegt. 64 davon werden durch den Medizinischen Dienst der Krankenversicherung (MDK) überprüft und 18 durch eine Kundenbefragung ermittelt. Die Zahl der Kriterien für ambulante Pflegedienste liegt bei 49, von denen 37 durch den MDK direkt ermittelt werden. Zwölf ergeben sich aus den Befragungen.

Pflegenoten für einzelne Bereiche

Jedes einzelne Kriterium ist dabei einem bestimmten Bereich zugeordnet. Diese Bereiche unterscheiden sich je nachdem, ob es sich bei der überprüften Einrichtung um ein stationäres Pflegeheim (insgesamt fünf Bereiche) oder einen ambulanten Pflegedienst (insgesamt vier Bereiche) handelt. Lediglich der „Medizinische-pflegerische Bereich“, auf dem auch der Schwerpunkt der Bewertung liegt und die „Befragung“ sind in beiden Fällen zu finden.

Jedes Kriterium für Pflegenoten wird zunächst einzeln bewertet. Dies erfolgt über eine Skala von eins bis zehn. Anschließend werden die Einzelbewertungen für jeden Bereich zusammengenommen und der Mittelwert ermittelt. Dieser kann dann in Pflegenoten für jeden Bereich umgerechnet werden. Die Gesamtnote ergibt sich aus dem Mittelwert aller Kriterien, außer der aus dem Bereich der „Befragung“. Auch dieser Mittelwert wird dann in eine Note umgerechnet.

Haben Sie weitere Fragen zu diesem Thema?

So besteht die Möglichkeit zu unserem Qaulitätsmanagementbeauftragten Katja Hentschke Kontakt aufzunehmen.