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Wir sind zertifiziert nach den Richtlinien des Wundsiegels ICW®!

 

 

 

 

Worum geht es genau?

Um sich zertifizieren zu lassen bzw. sich spezialisierter ambulanter Pflegedienst nennen zu dürfen, müssen von unserer Einrichtung einerseits alle personellen Vorraussetzungen erfüllt sein, andererseits muss das Konzept zur Versorgung von chronischen Wunden und auch das aufgebaute Netzwerk stimmen. Hier eine Auflistung zu den Qualitäten die Sie von uns erwarten können:

Folgende Mindestanforderungen erfüllt der Pflegedienst albinus GmbH nach Richtline Wundsiegel der ICW:

 

  1. Der Pflegedienst hat ein Institutionskennzeichen (IK) ambulanter Pflegedienst SGB V und einen Versorgungsvertrag mit den Krankenkassen nach § 132a Abs. 4 SGB V.
  2. Der Pflegedienst hat ein Qualitätsmanagementsystem eingeführt und verpflichtet sich es weiterzuentwickeln. Das beinhaltet unter anderem die Anwendung der Expertenstandards des DNQP: Pflege von Menschen mit chronischen Wunden, Dekubitusprophylaxe in der Pflege und Schmerzmanagement in der Pflege.
  3. Das QM-System beschreibt Prozesse, Verfahren und Handlungsanweisungen zur Behandlung und Versorgung von Patienten mit chronischen und schwer heilenden Wunden.
  4. In einem Organigramm sind die Verantwortlichkeiten im Geltungsbereich des spezialisierten ambulanten Pflegedienstes festgelegt.
  5. Der Pflegedienst hat mindestens 20 Wundpatient:innen in den letzten 12 Monaten vor Antragstellung in der Häuslichkeit versorgt.
  6. Der Pflegedienst beschäftigt eine PDL in Vollzeit mit Berufsabschluss* und Weiterbildung* für leitende Funktionen (*460hStunden) *Berufsabschluss: Pflegefachkraft, Gesundheits- und Krankenpfleger:in, Altenpfleger:in, Gesundheits- und Kinderkrankenpfleger:in
  7. Fachbereichsleitung oder PDL mit Zusatzqualifikation* oder Pflegefachkraft, die sich in Weiterbildung befindet oder eine externe Fachkraft, die die Voraussetzungen erfüllt und mit der ein Kooperationsvertrag besteht, hinzugezogen wird.* Zusatzqualifikation: Fachtherapeut:in Wunde ICW® oder Pflegetherapeut:in Wunde® oder gleichwertige Qualifikation Akademische Wundmanager:in, umfasst 168 Unterrichtseinheiten (UE) à 45 Minuten
  8. Pflegefachkräfte, die eigenverantwortlich die fachpflegerische Versorgung übernehmen, haben die Zusatzqualifikation*ICW Wundexperte® oder vergleichbare Bildungskonzepte z.B. DGfW, etc. *ab 01.01.2024: notwendige Zusatzqualifikation min. 84 Unterrichtseinheiten (UE) à 45 Minuten bei 50 % der Pflegefachpersonen, *ab 01.01.2026: Zusatzqualifikation umfasst min. 84 Unterrichtseinheiten (UE) à 45 Minuten bei 100 % der Pflegefachpersonen
  9. Der Pflegedienst verpflichtet sich für Hospitanten:innen aus den Weiterbildungskursen der ICW e.V. einen Hospitationsplatz anzubieten.

Quelle: Wundsiegel – ICW Wundsiegel Kundenportal

Haben Sie Fragen zu unserer Pflegequalität sind Herrn Jens Albinus oder die stellv. Pflegedienstleitung Mandy Albinus gern Ihre Ansprechpartner.

 

 

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