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Betreuungs- und Entlastungsleistungen nach SGB XI

Jeder Pflegebedürftige erhält ab 1. Januar 2017 Betreuungs- und Entlastungsleistungen, wenn er im häuslichen Bereich gepflegt wird. Je nachdem, wie ausgeprägt einzelne Fähigkeitsstörungen sind, werden ab 1. Januar 2017 bis zu 125 Euro monatlich gezahlt.
 
Unsere Fachbetreuungsangebote nach SGB XI § 45 beinhalten z. B.:
  • Biographiearbeit und Gedächtnistraining
  • Themen aus allgemeinen Lebensbereichen (Kochen & Backen, Garten, Handwerk, Beruf etc.)
  • Alltagsgestaltung und Spaziergänge
  • Einkaufs- und Botengänge ( Post, Apotheke, Bücherei, Arzt oder Ämter )
  • haushaltsnahe Dienstleistungen 
  • Beratung und praktische Hilfe bei Anträgen mit Korrespondenz mit Krankenkassen, Banken, Behörden usw.
  • Hilfe bei der Vorbereitung von Geburtstagen
  • Ausflüge (Bibliothek, Tierpark Cottbus, Blechen Carre, Cottbusser Sprem...)

Die Angebote werden individuell und nach persönlichen Interesse erstellt und mit den Angehörigen abgesprochen.

Möchten Sie mehr Informationen?

Vereinbaren Sie einfach einen Termin zu einem Pflegeberatungshausbesuch mit unserer Pflegedienstleiter Jens Albinus.

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