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Behandlungspflege

Von Behandlungspflege spricht man, wenn im Rahmen einer ärztlichen Behandlung eine pflegerische oder medizinische Versorgung notwendig ist. Sie wird in der Regel verschrieben, um einen Krankenhausaufenthalt zu verkürzen oder zu vermeiden und um die ärztliche Behandlung zu sichern. Maßnahmen zur Behandlungspflege sind medizinische Hilfeleistungen, welche nicht vom behandelnden Arzt, sondern von einer examinierten Pflegekraft erbracht werden.

Versorgungsbeispiel:

  • Verbandwechsel
  • Dekubitusbehandlungen
  • Wundversorgung (qual. Wundmanagement)
  • Injektionen
  • Anlegen von Kompressionsverbänden
  • Blutdruckmessungen
  • Insulinversorgung
  • Blutzuckermessungen
  • Herrichten von Medikamenten (Wochenbox)
  • Überwachung und Gabe von Medikamenten
  • Versorgung nach Krankenhausaufenthalten und nach ambulanten OPs
  • Organisation und Überwachung von Ernährungstherapien (enteral + parenteral)
  • und vieles mehr...

Die Kosten der ärztlich verordneten Leistungen, werden direkt mit Ihrer Krankenkasse abgerechnet.